Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Offenlegungs-Verordnung) und Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 (Technische Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung)

SCA wird als Wertpapierfirma (WPF) gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, welche gemäß Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe b) der Offenlegungs-Verordnung Portfolioverwaltung erbringt sowie gemäß Artikel 2 Ziffer 11 Buchstabe d) der Offenlegungs-Verordnung Anlageberatung erbringen kann, als Finanzmarktteilnehmer bzw. Finanzberater eingestuft und verpflichtet, folgende Informationen offenzulegen.

SCA erkennt aktuell (als Finanzmarktteilnehmer im Rahmen der Portfolioverwaltung sowie als Finanzberater für den Fall, dass Anlageberatung erbracht wird) weder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf Investitionsentscheidungsprozesse bzw. auf die ggf. erbrachte Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens.

SCA beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf Investitionsentscheidungsprozesse (im Rahmen der Portfolioverwaltung bzw. auf die ggf. erbrachte Anlageberatungstätigkeit) sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie (Risk Management).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

SCA sowie sämtliche Mitarbeiter fühlen sich ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, beziehen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Portfolioverwaltung in Anbetracht der Art und des Umfangs der angebotenen Wertpapierdienstleistungen im Sinne der EU-Kriterien nicht ein, da die dazu notwenigen Finanzinstrumente nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es SCA daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Portfolioverwaltung im besten Interesse der Kunden zu erbringen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

SCA berücksichtigt in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten von Finanzprodukten, die Gegenstand der Beratung sind, einige der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen im Rahmen der Beurteilung der Geeignetheit.

Jeder neue und bestehende Kunde wird vor Beginn eines Beratungsgespräches mit dem Dokument „Nachhaltigkeitsinformationen“ über die Möglichkeiten nachhaltiger Finanzprodukte aufgeklärt. Sich daraus ggf. ergebende Fragen des (potenziellen)Kunden werden vom Kundenberater beantwortet. Anschließend kann der (potenzielle) Kunde aus freien Stücken (unbeeinflusst) seine Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgeben.

Bestimmt der (potenzielle) Kunde, dass in ein Finanzinstrument bzw. -produkt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt der (potentielle) Kunde qualitative oder quantitative Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen wird, gleicht SCA diese Angaben mit den von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen ab.

Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass eines oder mehrere Finanzinstrumente bzw. -produkte den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen bzw. für ihn geeignet sind, kann dieses bzw. können diese Finanzinstrumente dem (potenziellen) Kunden empfohlen werden.

Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass keine Finanzinstrumente bzw. -produkte den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen bzw. für ihn geeignet sind, wird dem (potenziellen) Kunden kein Finanzinstrument bzw. -produkt empfohlen und er wird über diesen Umstand aufgeklärt. Dem (potenziellen) Kunden steht es anschließend frei, seine ursprünglichen Angaben zu überdenken sowie ggf. anzupassen. Die Aufklärung sowie ggf. auch die Anpassungen des (potenziellen) Kunden werden dokumentiert.

Passt der (potenzielle) Kunde seine ursprünglichen Angaben an, erfolgt auf Basis dieser angepassten Nachhaltigkeitspräferenzen eine erneute Beurteilung der Geeignetheit.

Entscheidet sich der (potenzielle) Kunde dafür, sich als „nachhaltigkeitsneutral“ einzustufen, dürfen ihm in der Folge geeignete Finanzprodukte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen empfohlen werden sowie auch geeignete Finanzprodukte, die nachhaltigkeitsbezogene Merkmale nicht aufweisen.